Förderung / Zuschüsse

„Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 - schnell und unkompliziert qualifizieren“

„Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 - schnell und unkompliziert qualifizieren“

Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt Hamburger Weiterbildungsbonus gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte. Die Kosten für berufliche Weiterbildung werden über den Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 bis zu 100 % übernommen - maximal 2.000,- €. Pro Person kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 alle zwei Kalenderjahre beantragt werden. Voraussetzung für die Förderung ist lediglich, dass die Qualifizierung arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder wettbewerbsfördernd für das Unternehmen ist. Kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte können sich bei Weiterbildungsbedarf oder Fragen zur Finanzierung von Qualifizierungen direkt an die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH wenden.


Ihre Bildungsprämiengutscheine

Die Gutscheine fördern die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen, unabhängig vom Arbeitgeber.

Auch wer sich in den Bereichen Grundbildung, Sprachen und EDV fit machen will, kann die Gutscheine beantragen.

 

Der Prämiengutschein richtet sich an Personen, die

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Sie können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.